Verhinderungspflege
Was versteht man unter Verhinderungspflege?
Wird ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad zu Hause von einer Privatperson betreut, gibt es für die pflegende Person bei einer Auszeit die Möglichkeit einer Verhinderungspflege. Damit soll die Pflege nicht unterbrochen werden, wenn der Pflegende einmal keine Zeit hat oder eine Auszeit benötigt.
Das zur Verfügung stehende Budget beträgt 1.685,- € ab Pflegegrad 2
1. Juli 2025: Flexiblere Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege - mehr Wahlfreiheit für mehr Entlastung!
Ab dem 1. Juli 2025 wird es ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege geben (3.539,- €).
Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei der Antragstellung, Leistungseinforderung und Kostenerstattung bei Ihrer Pflegekasse.
Das Finden von stationären Kurzzeitpflegeplätzen kann eine echte Herausforderung sein. Besonders in Notfällen, wenn eine schnelle Lösung erforderlich ist, ist es oft sehr schwierig, passende Angebote zu finden.
Doch keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen!
Kurzzeitpflege wird meist in Pflegeeinrichtungen angeboten , wir ermöglichen sie jedoch zu Hause. Wir bieten ab 14 Tagen eine 24-Stunden-Betreuung in Ihrer häuslichen Umgebung an.
Sprechen Sie uns an und wir besprechen gemeinsam Ihren individuellen Hilfebedarf und die Kostenerstattung über die Pflegekasse oder andere Leistungsträger.