Entlastungsbetrag
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden und die einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 besitzen, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131€ monatlich.
Der Entlastungsbetrag ist ein Sachleistungsbetrag der als Erstattungsleistung dem Pflegebedürftigen in Höhe von 131€ monatlich zur Verfügung steht
Die Unterstützung kann individuell erfolgen.
Sowohl in der häuslichen Umgebung als auch außer Haus.
Welche Leistungen sind möglich? *
- Betreuung zur Entlastung von pflegenden sorgenden Angehörigen
- Hilfe bei Behördengängen, Schriftverkehr, Antragstellungen
- Botengänge, Besorgungen, Einkäufe, Post, u.v.m
- Terminorganisation bei Ärzten/ Therapeuten/ Behörden/ Institutionen
- Betreuung von Personen mit Demenz, Gedächtnisübungen
- Begleitung zu Einkäufen, Therapien, Arztbesuchen, kulturellen Angeboten
- Tagesbetreuung
- Individuelle Alltagsbegleitung
- Hauswirtschaftliche Hilfen
- Organisation von Hilfsmitteln
- Organisation von Hilfen, Handwerker, Fußpflege, Friseur
- Organisation von Dienstleistern und Dienstleistungen
- Beschäftigung (Spiel, Gespräche, Vorlesen, Gesellschaft leisten, gemeinsam Kochen, u.v.m)
* Aufzählung nicht abschließend - Ihr individueller Hilfebedarf ist unser Anspruch
Lassen Sie sich von uns kostenlos und unverbindlich beraten.
Wir entwickeln mit Ihnen zusammen einen individuellen Versorgungsplan für die Betreuung und Pflege in den eigenen vier Wänden.